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Solicitud de ofertas

Información general

País:   Alemania
Ciudad/Localidad:   BEROLINO
Número de Anuncio/Contrato:   eu:183480-2008
Fecha de publicación:   Jul 17, 2008
Límite:   Aug 11, 2008
Compradores:   GEMATIK GESELLSCHAFT FUER TELEMATIKANWENDUNGEN DER GESUNDHEITSKARTE MBH
Lengua original:   Alemán

Datos para contacto

Dirección:   GEMATIK GESELLSCHAFT FUER TELEMATIKANWENDUNGEN DER GESUNDHEITSKARTE MBH
BERLIN  
Alemania
Sitio Web:   www.gematik.de

Bienes, Obras y Servicios

 

Texto original

     view in:

Tipo de Anuncio: 2240
-
Anuncio de licitación
Reglamento de Adquisiciones: Comunidades Europeas con participación de países del ACP
Diario oficial de la Unión Europea: 137/2008
, #
183480-2008
Tipo del Contrato: Contrato de servicios
Tipo de Procedimiento: Procedimiento negociado
Tipo de oferta solicitada: Entrega total
Criterios de Adjudicación: Oferta más económica

Resumen:
ANUNCIO DE LICITACIÓN
Servicios
APARTADO I: PODER ADJUDICADOR
I.1) NOMBRE, DIRECCIONES Y PUNTOS DE CONTACTO: gematik Gesellschaft für
Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, Friedrichstraße 136, A la
atención de: Herrn Alexander Beyer, D-10117 Berlin. Tel. (49-30) 40 04 10.
E-mail: alexander.beyer@gematik.de. Fax (49-30) 40 04 11 11.
Direcciones Internet:
Dirección del poder adjudicador: www.gematik.de.
Puede obtenerse más información en: Véanse los puntos de contacto
mencionados arriba.
El pliego de condiciones y la documentación complementaria (incluidos los
documentos destinados a un diálogo competitivo y un Sistema Dinámico de
Adquisición) pueden obtenerse en: Véanse los puntos de contacto
mencionados arriba.
Las ofertas o solicitudes de participación deben enviarse a: Véanse los
puntos de contacto mencionados arriba.
II.1) DESCRIPCIÓN
II.1.6) CLASIFICACIÓN CPV (VOCABULARIO COMÚN DE CONTRATOS PÚBLICOS):
75300000, 72300000, 72312100, 72253000, 72222300, 72254100, 72225000.
Descripción: Servicios de seguridad social de afiliación obligatoria.
Servicios relacionados con datos.
Servicios de preparación de datos.
Servicios de unidad de asistencia y de apoyo.
Servicios de tecnología de la información.
Servicios de prueba de sistemas.
Servicios de evaluación y revisión de la garantía de calidad del sistema.
APARTADO IV: PROCEDIMIENTO
IV.3) INFORMACIÓN ADMINISTRATIVA
IV.3.3) Condiciones para la obtención del pliego de condiciones y
documentación complementaria o o documento descriptivo
IV.3.4) Plazo de recepción de ofertas y solicitudes de participación:
11.8.2008 - 12:00.
IV.3.6) Lengua(s) en que puede redactarse la oferta o solicitud de
participación: Alemán.


Texto original:
BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): gematik Gesellschaft für
Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, Friedrichstraße 136, z. Hd.
von Herrn Alexander Beyer, D-10117 Berlin. Tel. (49-30) 40 04 10. E-Mail:
alexander.beyer@gematik.de. Fax (49-30) 40 04 11 11.
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: www.gematik.de.
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten
Kontaktstellen.
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Sonstiges: Gesellschaft für Telematikanwendungen der eGK.
Gesundheit.
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: Nein.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Aufbau und
Betrieb einer Betriebsleitzentrale für die Telematikinfrastruktur im
Gesundheitswesen.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung: Dienstleistung.
Dienstleistungskategorie: Nr. 07.
Hauptort der Dienstleistung: Deutschland.
NUTS-Code: DE.
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen
eines System- und Servicemanagements. Der Auftraggeber vereinbart im
Rahmen des Aufbaus der Gesundheitstelematik mit Dritten die Bereitstellung
von Diensten, Schnittstellen und Services, um die Gesamtfunktionalität und
Performance der Gesundheitstelematik sicherzustellen. Diese Leistungen
werden nicht durch diese Ausschreibung, sondern durch andere
Ausschreibungsverfahren sowie Zulassungen und Konzessionen vom
Auftraggeber an Dritte beauftragt bzw. sind bereits z.T. beauftragt
worden. Die durch dieses Verfahren zu beauftragende Betriebsleitzentrale
unterstützt die gematik in Ihrer hoheitlichen Aufgabe, den vereinbarten
Betrieb über die Gesamtmenge einzelner Provider nachhaltig
sicherzustellen. Kernaufgabe ist somit die Überwachung und Sicherstellung
der Einhaltung der Vereinbarungen, welche der Auftraggeber mit Dienste-/
Schnittstellenbetreibern oder dritten Providern der Gesundheitstelematik
getroffen hat bzw. treffen wird. Der Auftrag besteht im Einzelnen aus: a)
Bereitstellung von Dienstleistungen im Rahmen eines Systemmanagements.
Dies umfasst im einzelnen folgende Eckpunkte: (I) Bereitstellung von
geeigneten Systemen zur Verarbeitung der Systemmanagement-Informationen
für die aktuelle und nachhaltige Generierung von Reports,
Statusinformationen, Eskalationen. Das Monitoring erfolgt über mindestens
drei Betriebsumgebungen der Provider inklusive der Management-Ebene: (i)
Produktions-Umgebung (für den Echtdaten-Verkehr) (ii)
Produktionstest-Umgebung (für die Testung neuer Versionsstände vor der
Implementierung) (iii) Produktionsreferenz-Umgebung (für die zeitnahe
Nachstellung von Fehlerzuständen der Produktions-Umgebung in
vergleichbarer Infrastruktur) (iv) Management-Schnittstelle und ggf.
Management-Netz. (II) Überwachung aller Dienste und Netze der
Gesundheitstelematik (III) Aufbereitung der Monitoring-Informationen für
die Unterstützung der Betriebsprozesse des Servicemanagements (IV)
Aufbereitung der Monitoring-Informationen zur Überwachung der zwischen
Auftraggeber und Provider vereinbarten Leistungsvereinbarungen (Betriebs-
und Servicelevel) (V) Bereitstellung aggregierter echtzeitnaher Sichten
auf den Gesamtstatus der Telematikinfrastruktur. b) Bereitstellung von
Dienstleistungen im Rahmen eines Servicemanagements. Dies umfasst im
einzelnen folgende Eckpunkte: (I) Technische und organisatorische
Unterstützung des IT-Service-Managements der gematik durch Benennung und
Bereitstellung notwendiger personeller Ressourcen und technischer
Infrastrukturen, sowie deren Integration in die von der gematik
vorgegebenen Prozesse (II) Bereitstellung eines zentralen ServiceDesk i.S.
eines SPOC für die Provider der Gesundheitstelematik und des Auftraggebers
(III) Störungshandling inkl. Erfassung, Bearbeitung / Lösung, Schließung
und ggf. Weiterleitung (Incident Management) (IV) Proaktive
Störungsvermeidung und präventive Maßnahmen zur Vermeidung vorhersehbarer
Störungen u.a. auf Basis statistischer Erhebungen / Trendanalysen (Problem
Management) (V) Aufnahme, Konsolidierung, Pflege und Bereitstellung von
Wissensdaten zur Unterstützung der übergreifenden Störungsbearbeitung bei
den Supportleistenden dere Gesundheitstelematik (VI) Planung, Durchführung
und Dokumentation von Änderungen wie z.B. neuen Releases und deren Stati
(Change, Configuration und Release Management) (VII) Monitoring u.a. von
Verfügbarkeiten, Kapazitäten, Zugriffsprotokollierung (Availability und
Capacity Management) (VIII) Bereitstellung der Services im Rahmen von zu
vereinbarenden SLAs (Service Level Agreements) sowie eines entsprechenden
Berichtswesens (Service Level Management) (IX) Unterstützung des
Auftraggebers bei der operativen Durchführung des Notfallmanagements im
Falle flächendeckender Störungen an der Verfügbarkeit der
Telematikinfrastruktur. c) Sicherstellung übergreifender Voraussetzungen.
Dies umfasst im einzelnen folgende Eckpunkte: (I) Bereitstellung einer
technischen Schnittstelle gemäß den Vorgaben des Auftraggebers zum
Austausch von System- und Servicemanagement-Informationen der
Gesundheitstelematik-Provider, des Auftraggebers und weiterer Beteiligter
im Rahmen der Gesundheitstelematik. Um die einzelnen Betreiber/ Provider
in die Überwachung und die IT-Prozesse des Auftraggebers einzubinden wird
eine bidirektionale Schnittstelle benötigt. (II) Online-Einbindung des
Auftraggebers in das Netz-, Service-, Sicherheits- und Systemmonitoring
(III) Bereitstellung eines IT-Systems und Gewährleistung des
Online-Zugriffs durch den Auftraggeber. Das IT-System soll den
Auftraggeber bei der Durchführung seiner Betriebsprozesse unterstützen und
entsprechend angepasst bereitgestellt werden. (IV) Unterstützung bzw.
Steuerung bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Audits
durch den Auftraggeber bei den Providern (V) Unterstützung bzw. Steuerung
beim Rollout, Abbau und der Skalierung von Diensten, Dienst-Schnittstellen
und Services (VI) Unterstützung des Auftraggebers bei der Steuerung
größerer Eskalationen (VII) Unterstützung des Auftraggebers durch
proaktive Einbringung von Optimierungsansätzen der System- und
Servicemanagement-Leistungen und der Optimierung von fachlichen
Leistungsprozessen und Diensten (VIII) Da sich die gesamte Infrastruktur
im Aufbau befindet, geht die gematik davon aus, dass zahlreiche, neue
Software-Versionen oder Korrekturen kurzfristig eingespielt werden müssen.
Hierauf wird sich der Auftragnehmer entsprechend einzustellen haben. (IX)
Bereitstellung der räumlichen, organisatorischen, personellen und
technischen Infrastruktur für den Betrieb der unter a) bis c)
beschriebenen Services (X) Die Notwendigkeit der logischen und / oder
physikalischen Trennung einzelner Dienste und Services wird durch
konzeptionelle Vorgaben im Rahmen der Verdingungsunterlagen ersichtlich.
Der Betrieb erfolgt in mindestens einer Betriebsumgebung mit
personenbezogenen Echtdaten von Versicherten und Leistungserbringern der
Gesundheitstelematik. Daher besteht neben funktionalen und
Performance-Herausforderungen eine erhebliche Herausforderung bei der
Einhaltung definierter Sicherheits-Mindeststandards. Diese sind aus den
Konzepten zu erlesen, die im Rahmen der Verdingungsunterlagen versendet
werden.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 75300000,
72300000, 72312100, 72253000, 72222300, 72254100, 72225000.
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja.
II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein.
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Die Leistung umfasst den Aufbau (ca. 6
Monate) und den Betrieb (5 Jahre) der in Ziffer II.1.5) beschriebenen
Services. Da die Gesundheitstelematik initial realisiert wird und sich an
einer durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgegebenen
Gesamtplanung orientiert, werden die notwendigen Services nicht ad hoc
aufgebaut und betrieben, sondern stufenweise skaliert. Für die Planung der
interessierten Unternehmen können hierfür folgende Eckdaten bereitgestellt
werden, die eine erste Abschätzung des Auftragsvolumens ermöglichen
lassen: 1. Stufe (Feldtest) (i) Anfänglich werden in den sieben
Testregionen in der ersten Stufe (Feldtest R1) pro Testregion
voraussichtlich ca. 25 Ärzte, 15 Apotheken und in Summe über alle
Testregionen 12 Krankenhäuser (1-2 pro Region) an die
Telematikinfrastruktur angeschlossen sein und diese nutzen. (ii) Die
Leistungserbringer (LE) werden in den sieben Testregionen in der Summe ca.
70.000 Versicherte betreuen. (iii) Das zu erwartende Datenvolumen und die
zeitliche Verteilung werden in den Verdingungsunterlagen spezifiziert.
(iv) Der Auftragnehmer muss die anfallenden Daten regelmäßig sichern und
eine Archivierung durchführen. (v) Die Durchführung der Feldtests in der
ersten Stufe sind aktuell für den Zeitraum vom 1.1.2009 bis 31.12.2009
geplant. Während dieser Phase müssen die zu erbringenden Dienstleistungen
durch den Auftragnehmer aufgebaut und bereitgestellt werden. (vi) Die
Menge der zu überwachenden Dienstleister wird zum Ende dieser Testphase
bei ca. 50 Providern liegen. 2. Stufe (Massentest) (i) In Stufe 2 werden
in drei Testregionen jeweils 200 Ärzte, 50 Zahnärzten, 50 Apotheken und
bis zu 4 Krankenhäusern (mit einer Schwankungsbreite von jeweils plus /
minus 25 %) an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein und diese
nutzen; die anderen Testregionen werden nach wie vor Feldtests
durchführen. (ii) Die Anzahl der Versicherten wird in den drei
Testregionen in der Summe auf ca. 300.000 anwachsen. (iii) Das zu
erwartende Datenvolumen und die zeitliche Verteilung werden in den
Verdingungsunterlagen spezifiziert. (iv) Der Auftragnehmer muss die
anfallenden Daten regelmäßig sichern und eine Archivierung durchführen.
(v) Die Durchführung der Massentests in der zweiten Stufe sind aktuell für
den Zeitraum 1.1.2010 bis 31.12.2010 geplant. Bereits im Vorfeld dieser
Phase müssen die zu erbringenden Dienstleistungen durch den Auftragnehmer
entsprechend skaliert und bereitgestellt werden. (vi) Die Menge der zu
überwachenden Dienstleister wird zum Ende dieser Testphase mit ca. 80
Providern angenommen. Eine genauere Abschätzung wird erst zum Beginn
dieser Teststufe möglich sein. 3. Stufe (Wirkbetrieb) (i) In Stufe 3
werden in Deutschland ca. 150.000 niedergelassene Ärzte und Zahnärzte, ca.
21.000 Apotheken, ca. 2.000 Krankenhäuser als Leistungserbringer (LE) an
die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein und diese nutzen. Darüber
hinaus wird eine in den Verdingungsunterlagen spezifizierte Anzahl von
weiteren Heilberuflern angeschlossen. (ii) Die Anzahl der Patienten im
Wirkbetrieb wird auf ca. 80.000.000 Patienten anwachsen. (iii) Das zu
erwartende Datenvolumen und die zeitliche Verteilung werden in den
Verdingungsunterlagen spezifiziert. (iv) Der Auftragnehmer muss die
anfallenden Daten regelmäßig sichern und eine Archivierung durchführen.
(v) Die Durchführung des Wirkbetriebes in der dritten Stufe sind aktuell
ab dem 1.1.2011 geplant. Bereits im Vorfeld dieser Phase müssen die zu
erbringenden Dienstleistungen durch den Auftragnehmer entsprechend
skaliert und bereitgestellt werden. (vi) Die Menge der zu überwachenden
Dienstleister wird zum Ende dieser Testphase mit ca. 100 Providern
angenommen. Eine genauere Abschätzung wird erst zum Beginn dieser
Teststufe möglich sein. Eine detaillierte, technische Spezifizierung
erfolgt in den Verdingungsunterlagen. Für den initialen Aufbau wird ein
Integrationsprojekt durchgeführt, das die unter Ziffer II.1.5)
aufgezählten relevanten Leistungen sicherstellt. Im Laufe der Skalierung
der Leistungen werden mit dem Auftragnehmer Vereinbarungen getroffen, um
notwendige Anpassungen termin- und qualitätsgerecht sicherzustellen. Da
die gesamte Infrastruktur stetig weiterentwickelt wird, geht die gematik
davon aus, dass zahlreiche, neue Sofware-Versionen oder Korrekturen in
jeder Stufe sowie den entsprechenden Betriebs-umgebungen kurzfristig
eingespielt werden müssen. Hierauf wird sich der Auftragnehmer
entsprechend einzustellen haben. Der oben dargestellte Service wird
deutschlandweit angeboten.
II.2.2) Optionen: Nein.
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG: Dauer
in Monaten: 66 (ab Auftragsvergabe).
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Siehe
Verdingungsunterlagen.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): Siehe
Verdingungsunterlagen.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird: Wird der Auftrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft erteilt, so ist
diese in die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden
Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter
(Einzelvertretungsbefugnis) zu überführen.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein.
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Unternehmen oder mit ihnen verbundene Unternehmen/
Unternehmensteile (§ 15 AktG), die von der gematik als Betreiber
(Betriebsverantwortliche durch das oder aufgrund des SGB V bzw. der
Gesellschafterbeschlüsse der gematik) von Diensten/ Schnittstellen der
Telematikinfrastruktur oder als Provider (technische Dienste/
Schnittstellen-Anbieter) mit der Erbringung von zentralen Diensten, Fach-/
PKI-Diensten oder Schnittstellen von Mehrwertdiensten der
Telematikinfrastruktur beauftragt sind bzw. mit denen entsprechende
Leistungsvereinbarungen (bspw. Betriebs-/ Servicelevel) bestehen, sind
gemäß §§ 97 Abs. 4 GWB, 2 Nr. 3 VOL/A wegen mangelnder Zuverlässigkeit
(Eignung) aufgrund von Interessenkonflikten wegen der eintretenden bzw.
sicher zu erwartenden Selbst-/ Eigenüberwachung im Falle der
Auftragsdurchführung von dem Wettbewerb um den Aufbau und Betrieb der
ausgeschriebenen Betriebsleitzentrale ausgeschlossen und können sich daher
nicht an diesem Vergabeverfahren als Bewerber/ Bieter oder Bewerber-/
Bietergemeinschaften oder Mitglieder von Bewerber-/ Bietergemeinschaften
oder Nachunternehmer für wesentliche Leistungen beteiligen, sofern durch
ihren Leistungsanteil an dem unter Ziffer II.1.5) beschriebenen
Auftragsgegenstand im Falle einer Auftragsdurchführung die Gefahr eines
Interessenkonfliktes aufgrund einer Selbst-/ Eigenüberwachung besteht oder
zu befürchten ist. Die nachfolgend unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3)
geforderten Nachweise, Angaben oder Erklärungen (Unterlagen) sind, soweit
sie als Mindestbedingung mit (M) gekennzeichnet sind, zwingend bis zum
Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge vorzulegen. Die
Nichtvorlage oder nicht rechtzeitige und/ oder unvollständige Vorlage
dieser durch (M) gekennzeichneten Anforderungen führt zwingend zum
Ausschluss des Teilnahmeantrags. Der Auftraggeber behält sich vor,
fehlende oder unvollständig oder erläuterungsbedürftig eingereichte
Unterlagen, soweit sie nicht als Mindestbedingung mit (M) gekennzeichnet
sind, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes nachzufordern. Es
besteht hierauf jedoch kein Anspruch der Bewerber. Einzelne Unternehmen
können sich zu einer Bewerber-/Bietergemeinschaft zusammenschließen. In
diesem Fall sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der
Bewerber-/Bietergemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als
bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages zu bezeichnen. Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat ihrem
Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht im Original
beizufügen. Bewerber (gilt auch für Bewerber-/Bietergemeinschaften), die
wesentliche Leistungen nicht selbst erbringen (ab 15 % des zu vergebenden
Auftrags), haben den Umfang des beabsichtigten Einsatzes Dritter
(Nachunternehmer/ verbundene Unternehmen) für den jeweiligen Bereich zu
benennen. Dem Teilnahmeantrag sind verbindliche Erklärungen
(Verpflichtungserklärung) sämtlicher benannter Dritten beizufügen, dass
der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die
Auftragsausführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten
vollumfänglich zugreifen kann. Die Verpflichtungserklärung ist von dem
jeweiligen Dritten im Original unter Angabe von Name, Anschrift und
Telefonnummer zu unterschreiben. (1) Im Original unterschriebene
Eigenerklärung des Bewerbers, dass über dessen Vermögen kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet
oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt
worden ist (§ 7 Nr. 5 lit. a) VOL/A). (2) Im Original unterschriebene
Eigenerklärung des Bewerbers, dass er sich nicht in Liquidation befindet
(§ 7 Nr. 5 lit. b) VOL/A). (3) Im Original unterschriebene Eigenerklärung
des Bewerbers, dass er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat,
die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§ 7 Nr. 5 lit. c)
VOL/A). (4) Im Original unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers, dass
er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (§
7 Nr. 5 lit. d) VOL/A). (5) Im Original unterschriebene Eigenerklärung des
Bewerbers, dass er in seinem Teilnahmeantrag keine vorsätzlich
unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat. (6) Bescheinigung in
Steuersachen des Finanzamts oder ein vergleichbarer Nachweis; die
Bescheinigung darf bei Einreichung nicht älter als sechs Monate sein (M).
Die Vorlage der Bescheinigung in nicht beglaubigter Kopie ist ausdrücklich
zulässig. (7) Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister
(z.B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der
Europäischen Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in
der das Unternehmen ansässig ist; der Nachweis darf bei Einreichung nicht
älter als sechs Monate sein (M). Die Vorlage des Nachweises in nicht
beglaubigter Kopie ist ausdrücklich zulässig. (8) Der Bewerber hat
schriftlich zu erklären, ob und auf welche Weise er mit Unternehmen
verbunden (§ 15 AktG) ist (M). Die unter Ziffer III.2.1) geforderten
Unterlagen sind jeweils auch von den benannten Dritten (Nachunternehmer/
verbundene Unternehmen) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Im Falle einer
Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die unter Ziffer III.2.1) geforderten
Unterlagen von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft dem
Teilnahmeantrag beizufügen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: (1) Ausführliche Selbstdarstellung des Unternehmens
(Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der
Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur,
hierarchischer Aufbau). (2) Umsätze in dem Unternehmensbereich, der für
die geforderte Leistungserbringung verantwortlich sein wird, bezogen auf
die letzten drei Geschäftsjahre. (3) Bankauskunft, die Aufschluss über die
gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens gibt; die
Auskunft darf bei Einreichung nicht älter als sechs Monate sein. Die
Vorlage der Bescheinigung in nicht beglaubigter Kopie ist ausdrücklich
zulässig. Im Falle von Bewerber-/ Bietergemeinschaften können die unter
den vorstehenden Nummern (1) bis (3) genannten Unterlagen für die
Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (1)
Angabe von Referenzen des Bewerbers vergleichbarer Dienstleistungen für
die öffentliche Verwaltung und die Industrie für die letzten drei Jahre.
Für alle Referenzen sind Leistungsart und -umfang, Leistungszeit,
Auftragswert und Auftraggeber sowie Ansprechpartner mit
Telefonnummer/E-Mail anzugeben. Die Referenzen sind mit dem geforderten
Inhalt in einer separaten Liste aufzuführen. (2) Ausführliche Darstellung
der betrieblichen, organisatorischen und technischen Gegebenheiten des
Bewerbers bezogen auf die ausgeschriebene Leistung, insbesondere im
Hinblick auf (i) den Standort, (ii) die Betriebsprozesse, (iii)
Sicherheitsaspekte. (3) Darstellung einer geeigneten Projektorganisation
für den initialen Aufbau und die Skalierung der Dienstleistungen. (4)
Darstellung von Profilen der für die Leistungen verantwortlichen
natürlichen Personen (Leitungs- und Teammitarbeiter) unter Nachweis (nicht
beglaubigte Kopie) der jeweiligen beruflichen Befähigung (Ausbildung,
Berufserfahrung, etc.) der für die Leistungserbringung relevanten
Fähigkeiten und Erfahrungen. Die Darstellung der beruflichen Befähigung
soll sich dabei sowohl auf den Aufbau und die Integration als auch auf den
Betrieb beziehen.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein.
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten: Nein.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren.
Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein.
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Mindestzahl:
3.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: In
Abhängigkeit von der geforderten Eignung der Bewerber können jedoch auch
weniger als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Der
Auftraggeber wird nur geeignete (fachkundige, leistungsfähige,
zuverlässige) Teilnehmer zur Angebotsabgabe auffordern. Die gematik behält
sich insoweit vor, auch weniger als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe
aufzufordern, sollten weniger als 3 geeignete Bewerber vorhanden sein.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs: Abwicklung des Verfahrens in aufeinander
folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu
erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Ja.
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
auf die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der
Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der
Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen bzw. der BeschreibungDie Unterlagen sind
kostenpflichtig: Nein.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
11.8.2008 - 12:00.
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können: Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein.
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN: 1. Die Bekanntmachung ist freiwillig. Die
gematik verweist auf den Beschluss des BayObLG, NZBau 2004, 623, wonach
eine bloße Rechtsaufsicht durch staatliche Stellen keine für die
Qualifikation als öffentlicher Auftraggeber erforderliche Aufsicht im
Sinne des § 98 Nr. 2 GWB ist. 2. Begründung für die Wahl des
Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb: Eine Gesamtpreisbildung
und abschließende Festlegung der vertraglichen Spezifikationen ist
vorliegend nicht möglich, § 3a Nr. 1 Abs. 5 lit. b), lit. c) VOL/A. Die
Komplexität der im Rahmen der Realisierung des Auftrags anfallenden
Leistungen ergibt sich aus mehreren Faktoren: Bei der Einführung der
Telematikinfrastruktur handelt es sich um ein äußerst komplexes einmaliges
Vorgehen im deutschen Gesundheitswesen. Die hohe Komplexität führt dazu,
dass an den Betrieb der Telematikinfrastruktur ebenfalls sehr hohe
Anforderungen zu stellen sind. Die Anforderungen an die Dienstleistungen
ergeben sich in Summe aus den technischen Spezifikationen, den
Beschreibungen der technischen Schnittstellen zu den einzelnen Betreibern
der Telematikinfrastruktur, den Beschreibungen der organisatorischen
Schnittestellen zu anderen Services der Telematikinfrastruktur und den
formalen Sicherheitsanforderungen. Es ist ersichtlich, dass die
Sicherheitsanforderungen zu dem Zeitpunkt, zu dem sowohl der
Teilnahmewettbewerb als auch die Angebotsphase beginnen sollen, noch nicht
final festgelegt sein werden. Dies gilt in gleichem Umfang für die
technischen und organisatorischen Schnittstellen zu anderen Services der
Telematikinfrastruktur. Die spezifizierten Abläufe des Betriebes für die
gesamte Telematikinfrastruktur sind noch nicht final festgelegt. Dies gilt
insbesondere für die Kommunikationsstrukturen zwischen den Betreibern der
Telematikinfrastruktur. In diesem Zusammenhang ist eine sehr enge und
verzahnte Abstimmung mit den Bietern erforderlich. Diese
Abstimmungsprozesse bedingen Änderungen und Ergänzungen der Vorgaben an
die Betriebsleitzentrale. Aus diesem Grund lassen sich die Anforderungen
an die Betriebsleitzentrale noch nicht abschließend spezifizieren. Eine
Gesamtpreisbildung im Sinne einer objektiven Preisermittlung ist somit
unmöglich. Ferner können die vertraglichen Spezifikationen aufgrund der
Komplexität der Einführung der Telematikinfrastruktur nicht hinreichend
genau festgelegt werden. Die hohe Komplexität und hohe Anforderungen an
die Flexibilität ergeben sich daraus, dass eine sehr enge und verzahnte
Abstimmung mit den Bietern erforderlich ist. Das Erfordernis der
Abstimmung der Kommunikationsstrukturen zwischen den Betreibern der
Telematikinfrastruktur bedingt Änderungen und Ergänzungen der Vorgaben an
die Betriebsleitzentrale. Hinzu kommen technische Schnittstellen, die
derzeit nicht final spezifiziert werden können. Die hierdurch zu
erwartenden Änderungen und Ergänzungen führen dazu, dass eine
Spezifikation der Leistungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist.
Ergänzende Beschreibungen im Sinne einer vollumfänglichen, abschließenden
Leistungsbeschreibung sind nicht möglich. Bedingt durch den parallelen
Betrieb weiterer Services der Telematikinfrastruktur ist ebenfalls nicht
auszuschließen, dass die Anforderungen kontinuierlichen Veränderungen
unterzogen sind. Hinzu kommt, dass die Übergänge zu den
Funktionsabschnitten derzeit nicht genau beschreibbar sind. Die
Realisierung der Leistung muss daher mit den Bietern im Rahmen des
Verhandlungsverfahrens geklärt werden. Das heißt, eine Konkretisierung des
Auftragsgegenstandes mit den genauen Leistungspflichten des Auftragnehmers
wird erst im Rahmen des Verhandlungsverfahrens vorgenommen. 3. Es ist
beabsichtigt, das Verhandlungsverfahren nach Aufforderung zur
Angebotsabgabe in mehreren Phasen (§ 3a Nr. 1 Abs. 3 VOL/A) durchzuführen.
1. Phase: Die ausgewählten Bewerber erhalten die Verdingungsunterlagen
zugestellt. Anschließend erhalten alle Bewerber Gelegenheit, schriftlich
dem Auftraggeber offene Fragen zu stellen oder Anmerkungen zu den
Verdingungsunterlagen zu machen. Der Auftraggeber behält sich vor, je nach
Umfang der durch die Beantwortung der Fragen notwendig gewordenen
Änderungen der Verdingungsunterlagen, gegebenenfalls eine korrigierte
Fassung jeweils allen Bewerbern zeitgleich vor Ablauf der
Angebotsabgabefrist zur Verfügung zu stellen. Die einzureichenden Angebote
müssen verbindlich und zuschlagsfähig sein; die Abgabe indikativer
Angebote ist nicht vorgesehen. 2. Phase: Sollte sich nach der Öffnung der
zuschlagsfähigen Angebote ein weiterer Gesprächsbedarf ergeben, wird der
Auftraggeber diejenigen Bieter, deren Angebote unter Berücksichtigung der
Zuschlagskriterien als die wirtschaftlichsten beurteilt werden, zu
voraussichtlich zumindest einer Verhandlungsrunde einladen. Zu dieser
Verhandlungsrunde wird der Auftraggeber maximal drei Bieter auswählen. Die
gematik behält sich vor, die Verhandlungen bereits zu diesem Zeitpunkt
oder auch später nur mit einem Bieter zu führen („preferred bidder“), ohne
jedoch die Angebote der anderen Bieter damit auszuschließen, so dass auch
in der Schlussphase des Verfahrens noch eine hinreichende Anzahl an
Angeboten vorliegen wird und ein echter Wettbewerb (§ 3a Nr. 1 Abs. 3 Satz
3 VOL/A) gewährleistet ist. Anspruch auf Teilnahme an dieser
Verhandlungsrunde bzw. diesen Verhandlungsrunden besteht nicht. Der
Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass es keinen Anspruch des
Bieters auf Teilnahme an der 2. Phase des Verfahrens gibt. Der
Auftraggeber wird ausschließlich auf Grund der Zuschlagskriterien
diejenigen Bieter auswählen, die das wirtschaftlichste Angebot abgeben.
Mit der Teilnahme am Teilnahmewettbewerb akzeptiert jeder Wettbewerber die
hier dargestellten Modalitäten dieses Vergabeverfahrens. 4. Der
Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der
beschriebenen Komplexität der ausgeschriebenen Leistung zeitliche
Verzögerungen in dem Vergabeverfahren auftreten können.
Schadensersatzansprüche der Bewerber/Bieter bzw.
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind, soweit gesetzlich zulässig,
ausgeschlossen. 5. Die gematik behält sich vor, auch nach Eingang der
Teilnahmeanträge oder Angebote die weitere Durchführung des
Verhandlungsverfahrens ohne Angabe von Gründen einzustellen. Die
Vorschrift des § 26 VOL/A findet auf Verhandlungsverfahren keine
Anwendung. Schadensersatzansprüche der Bewerber/Bieter bzw.
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind, soweit gesetzlich zulässig,
ausge-schlossen. 6. Für die Teilnahmeanträge werden keine vorgefertigten
Unterlagen oder Formulare zur Verfügung gestellt. Die Teilnahmeanträge
sind formlos, schriftlich und in einem fest verschlossenen Umschlag (kein
Fensterumschlag!) mit den geforderten Angaben, Nachweisen und Erklärungen
aus dieser Bekanntmachung zu stellen. Sollten die als Mindestbedingungen
gekennzeichneten Angaben, Nachweise und Erklärungen fehlen, führt dies
zwangsläufig zum Ausschluss. 7. Dem Original des Teilnahmeantrages ist
eine vollständige schriftliche Kopie des Teilnahmeantrages in nicht
beglaubigter Form beizufügen. Darüber hinaus ist dem Antrag möglichst eine
virenüberprüfte CD beizulegen, auf der die oben genannten Dokumente in
elektronischer Form vorhanden sind, jeweils möglichst als ausdruckbare
PDF-Version. Das „Kopieren und Entnehmen“ von Passagen aus der PDF-Datei
für die Auswertung durch die gematik soll ermöglicht werden, soweit dies
dem Bewerber möglich ist. 8. Auf den Umschlägen/Behältnissen der
Teilnahmeanträge ist folgender Vermerk o.ä. anzugeben: „Teilnahmeantrag.
Nicht öffnen!“. 9. Eine Erstattung von Kosten/Aufwand für die Erstellung
der Teilnahmeanträge durch die gematik findet nicht statt. 10. Soweit
Auskünfte erforderlich werden, bitten wir diese ausschließlich per E-Mail
zu stellen (siehe Ziffer I. 1)).
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des
Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, D-53113 Bonn.
VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind: gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der
Gesundheitskarte mbH, Friedrichstraße 136, D-10117 Berlin. E-Mail:
alexander.beyer@gematik.de.
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 11.7.2008.


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